Hausordnung der Waldviertler Kammerbühne: 

 

  • Dem Publikumsdienst ist auf Verlangen die gültige Eintrittskarte vorzuweisen. Der QR-Code auf der Eintrittskarte wird im Rahmen der Einlasskontrolle zu Prüfzwecken mit einem Kontrollgerät eingescannt und elektronisch verarbeitet bzw. gespeichert. Das Ticket kann nur für einen einmaligen Einlass verwendet werden. Nachdem das Ticket beim Einlass entwertet wurde, sind weitere Tickets mit dem gleichen Barcode automatisch ebenfalls entwertet. Jede gültige Eintrittskarte berechtigt zum Besuch der darauf angegebenen Vorstellung. Es darf nur der auf der Eintrittskarte angegebene Platz eingenommen werden. Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit dem die Ermäßigung begründenden Ausweis gültig.

 

  • Nach Beginn einer Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Nacheinlass und es erlischt der ursprüngliche Sitzplatzanspruch. Der Publikumsdienst kann jedoch in geeigneten Momenten nach Möglichkeit und eigenem Ermessen einen Nacheinlass ermöglichen. In diesem Fall weist der Publikumsdienst dem Theaterbesucher nach Verfügbarkeit einen neuen Sitzplatz zu, der möglichst ohne Störung der übrigen Besucher einzunehmen ist. Den Anweisungen des Publikumsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen die Anweisungen sind diese berechtigt, den Ausweis der betreffenden Personen zu verlangen und diese Personen von der Teilnahme der Veranstaltung auszuschließen und des Theaters zu verweisen. Weiters sind die genannten Mitarbeiter/innen berechtigt, gegen diese Personen ein Hausverbot auszusprechen. Betrunkenen oder sonst unter Einfluss von Suchtmitteln stehenden Personen kann der Zutritt trotz gültiger Eintrittskarte verwehrt werden.

 

  • Der Gebrauch von Handys im Zuschauerraum ist nicht gestattet. Mobiltelefone sind während der Vorstellung abzuschalten. Das Herstellen von Bild-, Video und Tonaufnahmen aller Art durch Besucher im Zuschauerraum ist untersagt. Der Zuschauerraum ist videoüberwacht!

 

  • Die Mitnahme von Speisen oder Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind nicht gestattet.

 

  • Das Rauchen ist in allen Räumen der Waldviertler Kammerbühne, sowie im Hofbereich vor dem Theater untersagt. In der Hofdurchfahrt stehen Ihnen Aschenbecher zum Rauchen zur Verfügung.

 

  • Mäntel und Jacken, Rucksäcke, Taschen, Koffer, Gepäckstücke, sperrige Gegenstände, Musikinstrumente sowie Schirme und Stöcke sind in der Garderobe im Foyer abzugeben. Stöcke und Gehhilfen dürfen von gebrechlichen Personen in den Zuschauerraum mitgenommen werden.

 

  • Tiere dürfen in das Theater nicht mitgenommen werden. Ausgenommen davon sind Blindenführ- und Partnerhunde. Blindenführhunde haben ein entsprechendes Führgestell, Partnerhunde eine Leine und einen Maulkorb zu tragen.

 

  • Der Besitzer einer Eintrittskarte willigt ein, dass die im Rahmen der Veranstaltung von ihm erstellten Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen in jedweder Form und ohne zeitliche Begrenzung entschädigungslos verwertet werden dürfen.

 

  • Die Haftung der Waldviertler Kammerbühne ist auf Personen- und oder Sachschäden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, beschränkt.
Waldviertler Kammerbühne
Unterer Markt 10
3631 Ottenschlag
(T) 02872/61 221 office@kammerbühne.at

Das einfache Ticketsystem